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   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02   

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https://dejure.org/2002,5359
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 442/02 (https://dejure.org/2002,5359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Doppelverwertung hinsichtlich Strafrahmen und konkreter Strafbemessung - Gesamtwürdigung der Umstände bei der Bemessung des Strafrahmens - Strafmilderung wegen Bruch des Tätergewahrsams unmittelbar nach der Tat durch das Opfer - Besondere kriminelle Energie ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3 § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Doppelverwertungsverbot hinsichtlich der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim schweren Raub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Das bei dieser Tat mitgeführte Pfefferspray erfüllt lediglich die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 6a), die verwendete Schreckschusspistole diejenigen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a Waffe 2; BGH NStZ-RR 2002, 265; 2004, 169); das gleiche gilt für das Klebeband als Fesselungswerkzeug (vgl. BGHSt 48, 365, 371).
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