Rechtsprechung
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Schwerer Raub (minder schwerer Fall; Pfefferspray; Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verbot der Doppelverwertung hinsichtlich Strafrahmen und konkreter Strafbemessung - Gesamtwürdigung der Umstände bei der Bemessung des Strafrahmens - Strafmilderung wegen Bruch des Tätergewahrsams unmittelbar nach der Tat durch das Opfer - Besondere kriminelle Energie ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3 § 250 Abs. 2 Nr. 1
Doppelverwertungsverbot hinsichtlich der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim schweren Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 105
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96
Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)). - BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit
Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 442/02
Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn die Merkmale des Tatbestandes - hier: des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB - die der Gesetzgeber bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens als maßgeblich verwertet hat, dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 228 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.); BGH, Beschluß vom 4. Februar 1999 - 4 StR 16/99 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.)).
- BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07
Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach …
Das bei dieser Tat mitgeführte Pfefferspray erfüllt lediglich die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 6a), die verwendete Schreckschusspistole diejenigen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB (…BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a Waffe 2; BGH NStZ-RR 2002, 265; 2004, 169); das gleiche gilt für das Klebeband als Fesselungswerkzeug (vgl. BGHSt 48, 365, 371).